Kategorie Vorlesung
Titel SFB-Ringvorlesung: "Geschriebenes Wort – gesprochene Schrift: Zeugenbeweise in vormodernen arabischen Rechtsurkunden" (Prof. Christian Müller, Paris)
Termine Dienstag, 07.05.2013
Ort Neue Universität

Referierender

Christian Müller (Paris)
 

Vortragstitel

Geschriebenes Wort – gesprochene Schrift: Zeugenbeweise in vormodernen arabischen Rechtsurkunden
 

Abstract

Das Medium Schrift besaß im islamischen Juristenrecht keinerlei spezifische Beweiskraft. Und doch bestimmten Urkunden weite Teile des Rechtslebens. Wie neue Untersuchung- en zu mamlukischen Rechtsurkunden des 14. Jahrhunderts zeigen, führten die Zeugen ihre in der Urkunde schriftlich fixierte Bezeugung in einem performativen Sprechakt vor dem Richter aus. Daraufhin ließ der Richter diese als Beweis zu, oder er lehnte die Zeugen ab. Der Rechtsbeweis bestand somit aus den mündlichen Aussagen von zumeist zwei gerichtlich akzeptierten Zeugen, welche die Urkunde notarisiert hatten, nicht aus der Urkunde selbst. Der Besitzer der Urkunde konnte sich dieser Beweisführung sicher sein, da die signierenden Zeugen aufgrund des islamischen Rechts zur erforderlichen mündlichen Ableistung der Bezeugung verpflichtet waren. Obwohl gerichtlich bestätigte Beweisurkunden dann ohne mündliche Ausführung der Bezeugungen rechtsgültig waren, wurde die Legalität der Beglaubigungsverfahren in größeren zeitlichen Abständen von späteren Richtern bestätigt – zumindest vor der Einrichtung ortsgebundener Kadiregister im Osmanischen Reich. Der uns so geläufige Beweischarakter schriftlicher Urkunden bestand hier somit nicht unabhängig von den sozialen Akteuren des Beglaubigungsverfahren, Richter und Zeugen.
Mein Vortrag behandelt die materiellen und rechtlichen Aspekte der performativen Funktion von Zeugenurkunden im klassischen Islam. Angeregt wird damit, die in der Vorstellung eines fundamentalen Gegensatzpaares „Schriftlichkeit – Mündlichkeit“ innewohnende konzeptuelle Blockade aufzulösen – mit Auswirkungen auf das Bild
vom Recht, aber auch von der Überlieferung sakraler Texte im Islam.